Wie ist die rechtliche Situation beim Diebstahl eines Langzeitmiete-Autos?
Bei einem Diebstahl handelt es sich nach Paragraf 242 des deutschen Strafgesetzbuches um die widerrechtliche Entwendung fremden Eigentums. Im Falle einer Langzeitmiete verbleibt das Auto im Eigentum der Mietwagenfirma, der Fahrer besitzt allenfalls ein Nutzungsrecht. Das bedeutet, dass bei einem Diebstahl gegenüber der Versicherung der Vermieter als direkt Geschädigter gilt. Die Mietwagenfirma übernimmt selbst die Abwicklung des gesamten Schadenfalls.
Keine Nachteile für den Fahrzeugmieter
Bei der Langzeitmiete eines Autos ist der Mieter finanziell abgesichert, wenn das über mehrere Monate gemietete Auto gestohlen wird. Die Versicherung der Autovermietung kommt für die Kosten bei einem Diebstahl des Pkws auf.