Was sind Auslandsfahrten im Rahmen der Auto-Langzeitmiete?
Auslandsfahrten mit dem Mietwagen anzutreten, ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Reiseziel Einschränkungen durch die Versicherer vorhanden sein können. Besonders im Hinblick auf Fahrten in verschiedene osteuropäische Länder gelten zum Teil erhebliche Einschränkungen. In jedem Fall sollten Sie uns über die geplante Fahrt im Rahmen der Langzeitmiete informieren. Die Gründe für die Einschränkungen liegen in den Einstufungen der Versicherer, die in den unterschiedlichen Ländern das Unfall- und Diebstahlrisiko im Allgemeinen als sehr hoch einstufen. Für Auslandsfahrten nach Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien ist eine schriftliche Freigabe von Seiten des Autovermieters erforderlich. Anders verhält es sich mit den weiter östlich liegenden Ländern inklusive Griechenland und der Türkei: Fahrten in diese Regionen werden durch die Versicherer nicht abgedeckt und können somit von uns nicht genehmigt werden. Sollten dennoch Auslandsfahrten in die Sperrgebiete unternommen werden, behalten sich Autovermieter das Recht vor, die Fahrzeuge von den Grenzbehörden oder der Polizei sicherstellen zu lassen. Zudem wird der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Der Mieter ist in vollem Umfang für den entstandenen Schaden sowie die notwendige Rückführung haftbar.