Kann ein Fahrzeug in der Kfz-Langzeitmiete auch von anderen als im Vertrag angegebenen Personen gefahren werden?
Das Fahrzeug ist während der Dauer der Kfz-Langzeitmiete grundsätzlich nur vom Mieter bei einer privaten Anmietung zu fahren. Sollten besondere Umstände eintreten (zum Beispiel ein gesundheitlicher Notfall), so kann auch jede dritte Person den Mieter selbst beziehungsweise den Mietwagen fahren. Bei Unternehmen darf in der Regel jeder das Fahrzeug fahren, der durch das Unternehmen dazu berechtigt wird, im Sinne der geschäftlichen Nutzung dem Geschäftsbetrieb nachzugehen.
Wird für den Zweitfahrer eine zusätzliche Gebühr erhoben oder die Rate angehoben?
Matrix Mobility hat mit seinen Kooperationspartnern die Vereinbarung getroffen, dass keine weiteren Gebühren verlangt werden. Zweitfahrer heben die monatliche Rate nicht zusätzlich an. Jedoch können für die Nutzung dritter Personen zusätzliche Regelungen in Kraft treten, die Sie berücksichtigen sollten.