Was versteht man unter Sonderzubehör?
Im Allgemeinen wird in einem Pkw diejenige Ausstattung als Sonderzubehör bezeichnet, die nicht in der Herstellerversion eines Wagens enthalten ist. Wie solche Sonderzubehörteile versichert werden, bleibt den Versicherungen selbst überlassen, und kann zwischen den verschiedenen Anbietern variieren. Diese Unterschiede lassen sich in aller Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer finden.
Bezüglich der Langzeitmiete für Pkw von Matrix Mobility profitieren Sie bundesweit von einer Vollkaskoversicherung, die in unserem umfangreichen Angebot inbegriffen ist. Beim Versicherungsanbieter können Sie sich über die individuellen Konditionen und Einschränkungen für Sonderzubehör in einem Mietverhältnis, wie beispielsweise der Langzeitmiete für Kfz, informieren.
Branchenübergreifende Definitionen von Sonderzubehör beinhalten üblicherweise nachgerüstete Elektrogeräte für den Konsum von Audio- oder Videoinhalten, sowie Navigationsgeräte. Auch Teile, die eine Aufwertung des Fahrzeugs darstellen, fallen in den Bereich des Sonderzubehörs. Beliebte Komponenten aus dieser Kategorie sind Spoiler, Sportsitze sowie unter anderem ein Austausch der Mittelkonsole oder Dachgepäckträger.