Was bedeutet Leasingnehmer?

Der Begriff Leasing stammt von dem englischen Wort „to lease“ und bedeutet mieten oder pachten. Im zivilrechtlichen Sinne ist ein Leasingvertrag also ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Am bekanntesten sind Leasingverträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kraftfahrzeugen. Der sogenannte Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Wirtschaftsgut für einen vertraglich festgelegten Zeitraum mietet. Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Leasingrate und erlangt dadurch den Besitz des Wirtschaftsgutes. Der Leasinggeber bleibt jedoch Eigentümer und ist je nach Ausgestaltung des Vertrags zur Instandhaltung des Leasingobjektes verpflichtet. Nach Ablauf des im Leasingvertrag festgelegten Zeitraums besteht gerade bei Pkw für den Leasingnehmer häufig die Option, dieses Wirtschaftsgut käuflich zu erwerben. Im Gegensatz zum Leasing, bei dem der Leasingnehmer lediglich die Kosten für die Fahrzeuggestellung zahlt, steht die Pkw-Langzeitmiete, bei der alle Kosten für das Fahrzeug in der monatlichen Pauschale abgedeckt sind.






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