Wessen Eigentum ist das Auto der Langzeitmiete?
Bei der Langzeitmiete eines Autos handelt es sich, wie bei einer gewöhnlichen Miete auch, um einen klassischen Überlassungsvertrag. Darunter versteht man diejenigen Verträge, in denen der Eigentümer einer Sache diese einem anderen zum Gebrauch überlässt. Bei der Langzeitmiete eines Autos wird dieses dem Kunden zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Der Kunde zahlt dafür einen Mietzins.
Eigentumsrechte nach deutschem Gesetz
Das bedeutet, dass bei einer normalen Miete sowie der Langzeitmiete eines Autos die Eigentumsrechte am Auto klar geregelt sind: Die Mietwagengesellschaft ist während des Zeitraums der Vermietung rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer am Mietfahrzeug nach § 39 der Abgabenordnung des Steuerrechts. Die zeitlich beschränkte Überlassungsdauer eines Mietwagens muss dafür eindeutig definiert werden. Auch im Zivilrecht bleibt die Firma nach § 903 BGB Eigentümer, da sie das Fahrzeug gekauft hat.