Wessen Eigentum ist das Auto der Langzeitmiete?

Bei der Langzeitmiete eines Autos handelt es sich, wie bei einer gewöhnlichen Miete auch, um einen klassischen Überlassungsvertrag. Darunter versteht man diejenigen Verträge, in denen der Eigentümer einer Sache diese einem anderen zum Gebrauch überlässt. Bei der Langzeitmiete eines Autos wird dieses dem Kunden zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Der Kunde zahlt dafür einen Mietzins. Eigentumsrechte nach deutschem Gesetz Das bedeutet, dass bei einer normalen Miete sowie der Langzeitmiete eines Autos die Eigentumsrechte am Auto klar geregelt sind: Die Mietwagengesellschaft ist während des Zeitraums der Vermietung rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer am Mietfahrzeug nach § 39 der Abgabenordnung des Steuerrechts. Die zeitlich beschränkte Überlassungsdauer eines Mietwagens muss dafür eindeutig definiert werden. Auch im Zivilrecht bleibt die Firma nach § 903 BGB Eigentümer, da sie das Fahrzeug gekauft hat.






Nur noch ein Schritt zu Ihrer Beratung



Rufen Sie direkt an und lassen Sie sich telefonisch von unserem Team beraten.

Schreiben Sie uns eine Mail und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Zum Kontaktformular
Beratung

Nachhaltigkeit bei Matrix Mobility

In Zusammenarbeit mit GROW MY TREE pflanzen wir für jede bei uns gebuchte Langzeitmiete einen Baum. Hier wird die Verpflanzung jedes einzelnen Baumes zertifiziert. So können Sie 100% sicher sein, dass die Bäume auch wirklich gepflanzt werden.

Dieser Prozess ist ein entscheidender Teil der GROW MY TREE Methodologie und wird gemeinsam mit den Partnern vor Ort implementiert. Doch nach dem pflanzen der Bäume ist lang noch nicht schluss. Folgendes ist ebenfalls inkludiert.

Wir beraten Sie.

040 325953230 - 30

Anfrage