Wer haftet im Schadensfall?
Bei der Anmietung eines Mietfahrzeuges gilt es bestimmte Risiken abzuwägen und nach Möglichkeit diese abzusichern. Daher werden im Rahmen der Pkw Langzeitmiete entsprechende Versicherungen mit angeboten. Ähnlich der Vertragsgestaltung eines Versicherers, bieten auch Mietwagenfirmen eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung an. Hierbei ist die Haftpflicht jedoch bereits oft im Grundtarif des Mietwagens inkludiert und die Vollkaskoversicherung als Option erhältlich. Für Fahrzeuge, die Sie bei MatrixMobility anmieten gilt, dass diese immer Hafpflicht- und Vollkasko versichert sind. Der zu zahlende Selbstbehalt ist staffelbar und kann bis auf 0 € gewählt werden.
Deckungsrahmen der Versicherung
Die bei Ihrer Langzeitmiete eines Autos angebotene Haftpflichtversicherung reguliert Personen- und Sachschäden und ist im Wesentlichen mit einer privaten Kfz-Versicherung identisch. Im Rahmen der obendrein offerierten Kaskoversicherung ist die Absicherung über die Haftpflicht hinaus erweitert. Nach Abschluss des Vollkaskoschutzes sind Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs abgesichert und müssen im Schadensfall durch Sie lediglich durch den vereinbarten Selbstbehaltes reguliert werden. Wie bei allen Versicherungen gilt: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung kann der Anspruch auf den vereinbarten Versicherungsschutz verwehrt werden. Im Fall von nicht nachweislich durch den Mieter verursachten Schäden ist kein Selbstbehalt zu zahlen und die Kaskoversicherung bleibt unberührt. Die Kosten für die Versicherung sind selbstverständlich mit in der monatlichen Pauschale integriert.