Warum wird bei der Kfz-Langzeitmiete eine Führerscheinkontrolle durchgeführt?
Vor der Übergabe eines Fahrzeuges in der Kfz-Langzeitmiete ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins im Original unausweichlich. Dieses Vorgehen wird vom Gesetzgeber verlangt, insbesondere bei Mietern, die das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken verwenden möchten. Hält sich ein Autovermieter nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, drohen hohe Geldstrafen für die beteiligten Personen.
Wenn Sie ein Fahrzeug in der Kfz-Langzeitmiete anmieten möchten, ist es zudem notwendig, dass Ihr Führerschein seit mindestens einem Jahr ausgestellt und gültig ist. Bitte beachten Sie hierbei, dass bei einzelnen Fahrzeugklassen, zum Beispiel der gehobenen Oberklasse, teilweise auch längere Fristen vorgesehen sind. Ferner sollten Sie die Gültigkeit beziehungsweise Anerkennung deutscher Führerscheine im Ausland berücksichtigen, was gerade bei den älteren grauen und rosafarbenen Varianten wichtig ist. Diese gelten zwar innerhalb der EU, können jedoch in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Führen Sie deshalb bei Auslandsfahrten vorsichtshalber stets einen internationalen Führerschein mit sich und beschäftigen Sie sich im Vorfeld mit den länderspezifischen Regelungen.
Wenn Sie außerdem die Kfz-Langzeitmiete dazu nutzen, in Ihrem Unternehmen Dienstfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, sind regelmäßige Führerscheinkontrollen der Mitarbeiter obligatorisch. Unsere Mietpartner unterstützen Sie gerne bei der organisatorischen Durchführung.