Fahrleistung – Viele Kilometer im Jahr?

Die Fahrleistung eines Pkw ist maßgeblich dafür verantwortlich, wie hoch die zu errichtende Prämie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt. Das gilt sowohl für private Fahrzeuge als auch für Wagen innerhalb eines Unternehmen-Fuhrparks. Bei der Anmeldung eines Pkw verlangen viele Versicherer die Angabe zur geschätzten Fahrleistung, für die in der Regel ein volles Jahr veranschlagt wird. Je nach Höhe wird die Versicherungsprämie angepasst. Der Grund liegt darin, dass angenommen wird, Fahrzeugführer mit einer hohen Fahrleistung weisen ein höheres Unfallrisiko auf und müssen demnach mehr Beiträge bezahlen. Eine Veränderung des Vertrages ist oftmals auch während eines laufenden Versicherungsjahres möglich, insofern absehbar ist, dass die vorher eingetragenen Kilometer nicht eingehalten werden können. Grundlage zur Berechnung der jährlichen Fahrleistung ist das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Das ZFZR kümmert sich dabei um alle Belange bezüglich An- und Abmeldung von Fahrzeugen sowie um die Hochrechnung des mittleren Fahrzeugbestandes – den statistischen Wert dafür, wie viele Fahrzeuge durchschnittlich innerhalb eines Kalenderjahres angemeldet wurden. Dabei werden für die Fahrleistung verschiedene Fahrzeugarten unterschieden; das heißt, es gibt sowohl Daten für Pkw als auch Lkw und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen und deren jährliche Fahrleistung. Fahrleistung: darauf ist zu achten Die Fahrleistung bezieht sich oftmals auf die Nutzungsdauer und das Alter des Fahrzeugs. Als Faustregel gilt, dass ältere Pkw seltener gefahren werden als neue, sodass die jährliche Fahrleistung sinkt und somit die Versicherungsbeiträge reduziert werden. Wie hoch die Prämie für die jährliche Fahrleistung ist, richtet sich nach der Versicherung. In der Regel wird sie in Kilometerklassen gestaffelt. Je höher die jährliche Fahrleistung ausfällt, desto schlechter wird die Kilometerklasse, was wiederrum zu höheren Beiträgen führt. Die Fahrleistung wird spätestens bei einem Unfall, für den der Kilometerstand notiert werden muss, von der Versicherung überprüft. Sollten Unstimmigkeiten mit der angegeben Fahrleistungssumme auftreten, können Leistungseinschränkungen oder Nachzahlungen für den Versicherten entstehen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die jährliche Fahrleistung die vorher vertraglich festgehaltenen Werte übersteigt. Die vereinbarte Fahrleistung im Rahmen der Kfz-Langzeitmiete wird bei uns vertraglich geregelt und kann nach Rücksprache entsprechend angepasst werden. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Einzelheiten.






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