Sowohl in der Tages- als auch Langzeitmiete für Autos besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Fahrzeug eine Fähre zu benutzen. Sollten Sie dabei eine Landesgrenze überqueren, beachten Sie bitte die
länderspezifischen Regelungen zur Fahrzeugnutzung. Ist die Einreise mit einem Mietwagen in einem bestimmten Land nicht gestattet, ist von einer Fährenbenutzung abzusehen. Bei einem Urlaub auf den Balearen oder Kanaren gilt weiterhin, Folgendes zu beachten: Ein dort gemietetes Fahrzeug darf ausschließlich auf der jeweiligen Insel genutzt werden, eine Überfahrt auf eine andere ist nicht gestattet. Ebenso ist die Überquerung auf das katalanische Festland mit einem Mietfahrzeug untersagt.
Weiterhin sollten Sie sich über die Sinnhaftigkeit einer Fährenbenutzung im Rahmen der Tages- oder Langzeitmiete mit dem Auto Gedanken machen. Wenn Sie beispielsweise Ihr Urlaubsziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, empfiehlt es sich, ein Fahrzeug erst vor Ort anzumieten.