Was versteht man unter Pkw-Langzeitmiete?

Von einer Pkw-Langzeitmiete wird ab einer Mietdauer von mindestens einem Monat gesprochen. Der Mieter schließt mit dem Vermieter dabei einen Mietvertrag für ein bestimmtes Personenkraftfahrzeug am. In diesem Mietvertrag werden alle relevanten Angaben, wie zum Beispiel persönliche Daten des Mieters, Fahrzeugmodell, Mietdauer, Versicherung, Haftung, Zweitfahrerregelung und Kosten für die Miete, schriftlich festgehalten. Damit der Vertrag rechtswirksam wird, muss er sowohl von dem Mieter als auch dem Vermieter unterzeichnet werden. Voraussetzungen für den Mieter Für die Pkw-Langzeitmiete muss der Mieter in den meisten EU-Ländern mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein seit einem Jahr besitzen. Darüber hinaus muss der Mieter bei Vertragsabschluss einen im Mietland gültigen Führerschein sowie ein weiteres Ausweisdokument vorlegen.






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